1. Die jeweils geltende Straßenverkehrsordnung ist ausnahmslos einzuhalten. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.
2. Den Anweisungen der Exekutive und Streckenposten sowie der Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
3. Das Tragen eines zugelassenen Sturzhelmes ist Pflicht.
4. Private Verpflegungs- und/oder Servicefahrzeuge oder sonstige Begleitfahrzeuge (Auto, E-Bike, Motorrad, Roller etc), sind nicht erlaubt. Nicht angemeldete Radfahrer dürfen sich nicht in die Renn-Gruppen einfügen.
5. Sich sportlich fair zu Verhalten sowie auf die Sicherheit anderer Teilnehmer und sonstigen Beteiligten ist zu achten.
6. Die Inanspruchnahme fremder „Schiebehilfe“ von nicht im Rennen befindlichen Personen ist nicht gestattet. Teilnehmer, welche im Windschatten von nicht angemeldeten Radfahrern fahren, können disqualifiziert werden.
7. Die Teilnahme mit Triathlonlenker, Aufleger oä. ist strengstens verboten. Nur original Rennrad bzw. Mountainbikelenker (ohne Hörner) dürfen bei der Veranstaltung verwendet werden. Für etwaige Ausnahmegenehmigungen sind ein ärztliches Attest und ein entsprechendes Ansuchen, im Vorfeld an den Veranstalter zu stellen.
8. Anbauteile sind so gut wie möglich zu entfernen. Beleuchtungseinrichtungen, Fahrradcomputer, etc. sind so am Rad zu befestigen, dass diese fest am Rad sind. Verletzungen anderer Teilnehmer sind verlässlich auszuschließen. Für etwaige Schäden Dritter haftet der Teilnehmer selbst.
9. Es ist verboten, außerhalb der Verpflegungsstationen Abfälle (zB Gelpackungen) wegzuwerfen. Das unzulässige Wegwerfen zieht eine Disqualifikation nach sich. Es werden hier verstärkte Kontrollen (ua mittels Helmkameras der Motorradfahrer) durchgeführt.
10. Jeder grobe Verstoß gegen diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen oder das Regelwerk kann nach dem Ermessen des Veranstalters zur Stornierung der Anmeldung, Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung, Disqualifikation von der Veranstaltung und/oder zur Sperrung der Anmeldung für künftige Veranstaltungen führen.